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Personenstandswesen: Ein Blick hinter die Kulissen des Papierkrams

Oliver Warth • Sept. 14, 2022

Bei einer Bestattung werden viele verschiedene Dinge notwendig. Meistens werden direkt nach Eintritt des Todes in einem persönlichen Gespräch zwischen den nächsten Verwandten des/der Verstorbenen und dem Bestatter alle notwendigen Arbeiten angesprochen.

 

Ein Punkt auf dieser Liste ist dann immer auch: Formalitäten!

 

In einem vorherigen Blog-Beitrag hat mein Kollege Michael Langner Ihnen bereits aufgelistet, welche Dokumente für diese Formalitäten zusammengesucht werden müssen.

Leider ist es wirklich nicht ganz so einfach wie diese Aussage verspricht. Der erste Fehlschluss ist nämlich schon der, dass das Bürgerbüro die Daten (Personenstandsdaten) der Bürger einer Gemeinde verwahrt. Im Bürgerbüro werden zwar Personalausweise ausgestellt, aber diese Ausweise werden im Grunde aufgrund der Anmeldung dessen ausgestellt, der einen neuen Ausweis beantragt.

 

Wenn man so regelmäßig verstorbene Personen abmeldet, wie wir Bestatter es tun, dann erfährt man, wie oft in den Ausweisen Fehler sind. Da werden Namen falsch geschrieben, da sind Daten fehlerhaft.

 

Das kommt immer erst dann heraus, wenn man den Personalausweis mit den echten Personenstandsurkunden vergleicht. Diese findet man beim Standesamt. Im Standesamt werden amtliche Urkunden ausgestellt. Mit diesen Urkunden wird der Personenstand eines Bürgers, einer Bürgerin festgeschrieben. In den Registern des Standesamtes werden diese Daten dann auch verwahrt.

 

Es ist immer das Standesamt zuständig, an dem ein Personenstand sich ändert. Vielleicht aber auch noch eine kurze Erklärung dazu, was eigentlich Personenstände sind: Ein Personenstand ist der Stand einer Person. Nach der Geburt ist ein Mensch geboren. Klingt logisch, wird aber mit einer Geburtsurkunde erst amtlich nachweisbar. Ein geborener Mensch ist immer erst einmal im Personenstand der Ledigen. 


Eine Änderung dieses Standes geschieht nur durch den Tod der Person oder durch Heirat. (Hierbei will ich doch einmal klarstellen, dass ich damit nicht die Heirat mit dem Tod eines Menschen gleichsetzen möchte.) Bei der Heirat wird die Ehe durch einen Standesbeamten geschlossen und vereidigt. Dieser stellt dann eine Heiratsurkunde aus. 

Wenn diese Ehe aufgelöst wird, dann sind die beiden Verheirateten wieder ledig. Hier fängt schon einmal ein wichtiger Grund für die manchmal übergenau wirkende Bürokratie im Personenstandswesen an. Wird eine Ehe geschieden, dann geschieht das vor einem Familiengericht.

 

Meistens wird hier das Familiengericht des zu dem Zeitraum aktuellen Wohnortes tätig. Auch die Eheschließung ist meist nicht an dem Standesamt, bei dem die Geburt der beiden Ehepartner beurkundet wurde.

 

Demnach liegen die verschiedenen Registereinträge der Personenstandsänderungen irgendwo auf dieser Welt. Theoretisch sollen alle Ämter die Eheschließungen und alle Amtsgerichte die Scheidungen an die Standesämter der Geburtsorte der beiden Ehepartner melden, doch das geschieht nicht immer und ist früher noch viel weniger geschehen.

 

Wenn nun ein Mensch stirbt, dann ist zunächst auch hier das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Dieses Standesamt muss nun also amtlich bescheinigen, dass ein Mensch gestorben ist, der in den letzten Stunden seines Todes im Einzugsbereich des Standesamtes war.

 

Um diese Sterbeurkunde ausstellen zu können, muss also erst einmal der aktuelle Personenstand des/der Verstorbenen festgelegt werden.

Das ist der Grund, warum die Bestatter von den Angehörigen also die Heiratsurkunde, die Scheidungsurteile und/oder die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen haben wollen.

 

Wenn diese Unterlagen nicht im Original vorliegen, dann kann sich der Standesbeamte einfach nicht sicher sein, dass nicht irgendwo und irgendwann an dem Personenstand etwas geändert wurde.

 

Doch warum ist das denn nun eigentlich so wichtig, dass dieser Personenstand klar definiert wird. Nun, der Hauptgrund dazu ist erst mal ganz banal: Das Erbe. Es ist ein entscheidender Unterschied für die Erben, ob beispielsweise der Vater im Moment seines Todes verheiratet oder geschieden ist. Bei Verheirateten erbt die Ehefrau die Hälfte des Vermögens und die andere Hälfte wird auf die Kinder aufgeteilt.

 

Wenn Vater aber geschieden war, dann erbt die Ehefrau nichts und das gesamte Vermögen wird auf die Kinder aufgeteilt. Natürlich scheint es oft wie Schikane, wenn hier noch eine Urkunde verlangt wird und dort noch eine Übersetzung notwendig ist. Aber, wenn man sich vorstellt, welcher Schaden entstehen könnte, wenn diese Meldung beim Standesamt falsch ist, dann kann man schon etwas mehr Verständnis aufbringen für diese Bürokraten in den Amtsstuben.

 

Mit diesem Plädoyer für ein bisschen mehr Verständnis für die Amtsschimmel verbleibe ich mit besten Grüßen,

 

ihr Oliver Warth

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