Leider ist es wirklich nicht ganz so einfach wie diese Aussage verspricht. Der erste Fehlschluss ist nämlich schon der, dass das Bürgerbüro die Daten (Personenstandsdaten) der Bürger einer Gemeinde verwahrt. Im Bürgerbüro werden zwar Personalausweise ausgestellt, aber diese Ausweise werden im Grunde aufgrund der Anmeldung dessen ausgestellt, der einen neuen Ausweis beantragt.
Wenn man so regelmäßig verstorbene Personen abmeldet, wie wir Bestatter es tun, dann erfährt man, wie oft in den Ausweisen Fehler sind. Da werden Namen falsch geschrieben, da sind Daten fehlerhaft.
Das kommt immer erst dann heraus, wenn man den Personalausweis mit den echten Personenstandsurkunden vergleicht. Diese findet man beim Standesamt. Im Standesamt werden amtliche Urkunden ausgestellt. Mit diesen Urkunden wird der Personenstand eines Bürgers, einer Bürgerin festgeschrieben. In den Registern des Standesamtes werden diese Daten dann auch verwahrt.
Es ist immer das Standesamt zuständig, an dem ein Personenstand sich ändert. Vielleicht aber auch noch eine kurze Erklärung dazu, was eigentlich Personenstände sind: Ein Personenstand ist der Stand einer Person. Nach der Geburt ist ein Mensch geboren. Klingt logisch, wird aber mit einer Geburtsurkunde erst amtlich nachweisbar. Ein geborener Mensch ist immer erst einmal im Personenstand der Ledigen.
Eine Änderung dieses Standes geschieht nur durch den Tod der Person oder durch Heirat. (Hierbei will ich doch einmal klarstellen, dass ich damit nicht die Heirat mit dem Tod eines Menschen gleichsetzen möchte.) Bei der Heirat wird die Ehe durch einen Standesbeamten geschlossen und vereidigt. Dieser stellt dann eine Heiratsurkunde aus.